
Engagierte verpflichten sich dazu, die Grenzen anderer zu achten und sich im Rahmen von Schulungen mit Themen wie „Nähe und Distanz“ auseinandzusetzen. In bestimmten Fällen müssen Ehrenamtliche auch ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Für pastorales Personal und die meisten kirchlich Angestellten gilt dies grundsätzlich. Diese und weitere Maßnahmen sind in einem institutionellen Schutzkonzept gebündelt. Derzeit fassen die Seelsorgeeinheiten Brühl-Ketsch, Schwetzingen und Hockenheim ihre Konzepte zusammen, um ein einheitliches institutionelles Schutzkonzept für die Mittlere Kurpfalz zu entwickeln.


