Gemeinsam in die zukünftige Kirchengemeinde

Institutionelles Schutzkonzept

 
Das institutionelle Schutzkonzept bündelt die Maßnahmen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt in unserer Kirchengemeinde. Es beinhaltet Erkenntnisse aus der Risikoanalyse und die Konsequenzen, die wir daraus gezogen haben. Erkenntnisse aus der erhobenen Analyse werden derzeit ausgewertet und überarbeitet. Darin wird beschrieben wie grenzverletzendes und übergriffiges Handeln vermieden werden soll und wie wir mit Meldungen der Vermutung oder Beobachtung von sexualisierter Gewalt umgehen.
 

Vereinbarungen mit dem Jugendamt

Mit den Jugendämtern wurden Vereinbarungen getroffen:
  1. Hauptberufliche: Gemäß § 8a Abs.5 SGB VIII und § 72a SGB VIII hat die Vereinbarung das Ziel, die Kooperation zwischen Jugendamt und der Kirchengemeinde bei der gemeinsamen Wahrnehmung des Schutzauftrages auf der Grundlage der jeweiligen Aufgabe und Verantwortlichkeiten zu gewährleisten und zu verbessern.
  2. Ehrenamtliche: In Anwendung des § 72a SGB VIII regelt die Vereinbarung, wann Ehren- und Nebenamtliche ihre Tätigkeit aufgrund von Art, Intensität und Dauer des Kontaktes mit Kindern und Jugendlichen nur nach Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach den §§ 30 und 30a Abs.1 Bundeszentralregistergesetz ausüben dürfen. 
  

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