1. Veranstalterin
Die Katholische Junge Gemeinde Schwetzingen, im Folgenden Veranstalterin genannt, führt im Rahmen ihrer Kinder- und Jugendarbeit Ferienfreizeiten im In- und Ausland durch. Sie wird am Ferienort durch die Leitung der jeweiligen Ferienfreizeit vertreten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung kann während des auf der Einladung genannten Zeitraums anhand eines vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars entweder auf dem Postweg oder persönlich während der Öffnungszeiten des Katholischen Pfarramtes Schwetzingen erfolgen. Bei minderjährigen Teilnehmern muss das Anmeldeformular von einem der Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Die Anmeldung ist erst rechtswirksam, nachdem sie von der Veranstalterin schriftlich bestätigt worden ist. Bei mehr Anmeldungen als Anzahl möglicher Teilnehmerplätze wird von der Leitung eine Auswahl getroffen.
3. Reisevertrag
Der Reisevertrag kommt zustande, wenn die Anmeldung von der Veranstalterin bestätigt wird. Höhe der Kosten und Konto sind abgedruckt. Die Erziehungsberechtigten übernehmen die Haftung für sämtliche Verpflichtungen des Teilnehmers/der Teilnehmerin aus dem Vertragsverhältnis als Gesamtschuldner.
4. Zahlungen
Alle Zahlungen haben auf das genannte Konto unter Angabe von Reiseziel, Namen und Vornamen zu erfolgen (per Bank- bzw. Postüberweisung, Scheck oder Bareinzahlung). Die Anrechnung beantragter Zuschüsse auf den Teilnehmerbeitrag erfolgt vorbehaltlich ihrer Bewilligung. Kann ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin wegen fehlender Plätze nicht berücksichtigt werden, wird die Zahlung in voller Höhe zurückerstattet.
5. Versicherungen
Auf Wunsch des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. der Erziehungsberechtigten wird eine zusätzliche Unfall-, Haftpflicht-, sowie Krankenversicherung auf Kosten des Teilnehmers/der Teilnehmerin abgeschlossen.
6. Mitwirkungspflicht
Als Teilnehmer/in bei Freizeiten der Veranstalterin lebt man in einer Gruppe und erkennt die Regeln dieser Gemeinschaft an. Die Anweisungen der Leitung sind grundsätzlich zu befolgen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist für Sauberkeit und Ordnung mitverantwortlich und beteiligt sich an Gemeinschaftsdiensten. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin muss grundsätzlich im Besitz eines gültigen Kinderausweises, Personalausweises oder Reisepasses sein. Jede/r Teilnehmer/in ist gehalten, bei auftretenden Schwierigkeiten alles ihm Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und den entstehenden Schaden für alle beteiligten Parteien so gering wie möglich zu halten. Insbesondere ist er verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Leitung mitzuteilen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich ist. Kommt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
7. Rücktritt des Teilnehmers/der Teilnehmerin
Der Rücktritt vom Reisevertrag kann nur durch eine schriftliche Erklärung der Veranstalterin gegenüber erfolgen. Bei minderjährigen Teilnehmern/innen muss die Rücktrittserklärung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin aus Gründen zurück, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, so hat er folgende Ausfallkosten zu tragen: Ab 30 Tage vor Beginn werden die entstehenden Kosten berechnet. Wenn sich ein geeigneter Ersatz auf der Warteliste findet bzw. der Teilnehmer/die Teilnehmerin selbst für Ersatz sorgt, entstehen keine weiteren Kosten. In diesen Fällen wird der gesamte Teilnehmerbeitrag zurückgezahlt. Bei vorzeitiger Heimreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
8. Rücktritt der Veranstalterin
Die Veranstalterin behält sich in folgenden Fällen das Recht vor, vom Reisevertrag zurückzutreten:
a) vor der Ferienfreizeit: Bei nicht rechtzeitiger Einzahlung der fälligen Zahlungen des Teilnehmerbeitrages. Werden nach Anmeldung und vor Beginn der Freizeit Umstände (insbesondere Drogenkonsum, Gewalttätigkeiten, schwere Erkrankungen) bekannt, die es der Veranstalterin unter Abwägung der möglichen Folgen unmöglich erscheinen lassen, den Teilnehmer/die Teilnehmerin mitzunehmen, kann die Veranstalterin ohne Schadensersatzverpflichtung vom Reisevertrag zurücktreten. Sollten die Umstände nachweislich vorliegen und eine Straftat darstellen, werden dem Teilnehmer/der Teilnehmerin die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt bzw. einbehalten. (Ausnahme wie in 8. formuliert)
Wenn eine ausgeschriebene Ferienfreizeit wegen höherer Gewalt, ungenügender Beteiligung oder aus Gründen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Veranstalters fallen, abgesagt wird. Hierbei besteht nur Anspruch auf Rückerstattung der eingezahlten Beträge.
b) während der Ferienfreizeit: Bei groben Verstößen des Teilnehmers/der Teilnehmerin gegen die Anweisungen der Leitung, sowie bei Alkohol- und Drogenkonsum, Gewalttätigkeiten, Vandalismus und Radikalismus. Dann wird der Teilnehmer/die Teilnehmerin auf eigene Kosten bzw. auf Kosten der Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Teilnehmern) und ohne Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages vorzeitig auf eigene Verantwortung, bzw. auf Verantwortung der Erziehungsberechtigten, nach Hause geschickt. - (D.h. die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet den Teilnehmer/die Teilnehmerin entweder selbst abzuholen, einer Begleitperson aus der Leitung die Fahrtkosten zu ersetzen (nur wenn diese Person im Team entbehrlich ist) oder die Entscheidung über eine Alleinreise des Teilnehmers zu treffen. Die Leitung wird sich bemühen, den Erziehungsberechtigten soweit wie möglich zu helfen! - Alle Kosten sind jedoch selbst zu tragen!) Wenn eine Ferienmaßnahme wegen höherer Gewalt oder aus Gründen, die nicht in den Verantwortungsbereich der Veranstalterin fallen, abgebrochen wird, besteht nur Anspruch auf die Rückerstattung des nicht benötigten Anteils des Teilnehmerbeitrags.
9. Haftung
Werden körperliche oder geistige Behinderungen, die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, ansteckende Krankheiten, Allergien und ähnliches, von Seiten des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. deren/dessen Erziehungserechtigten, verschwiegen, übernimmt die Veranstalterin ihnen gegenüber keine Haftung. Für alle durch die Teilnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Sach- und Personenschäden behält sich die Veranstalterin das Recht vor, den Teilnehmer/die Teilnehmerin bzw. die Erziehungsberechtigten zum Schadensersatz heranzuziehen. Die Haftung der Veranstalterin ist auf den dreifachen Teilnehmerbeitrag beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder soweit die Veranstalterin für einen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines seiner/ihrer Leistungsträger verantwortlich ist. Ausflüge, Bootsfahrten, sportliche Aktivitäten, Führungen und andere Sonderveranstaltungen, die während der Freizeiten angeboten werden, sind Fremdleistungen, für welche die Veranstalterin keine Haftung übernimmt. Für alle während der Freizeiten auftretenden Personen- und Sachschäden haftet die Veranstalterin nur im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Versicherungen gegenüber Dritten und Teilnehmern.
Katholische Junge Gemeinde Schwetzingen
Postanschrift: Schloßstraße 8, 68723 Schwetzingen
Hinweis zum Datenschutz: Die Daten der TeilnehmerInnen werden für eigene Zwecke gespeichert und verarbeitet. Für die Zuschüsse werden alle Daten an die jeweils zuständigen Ämter weitergegeben. Mit der Unterschrift zur Anmeldung akzeptiere ich diese Verfahrensweise.